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Beratung/Hilfe:
Wir zeigen Ihnen Wege auf

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Beratung für Mitglieder und Nichtmitglieder
Wir beraten die Mitglieder der Lebenshilfe Kreisvereinigung Biberach e.V. in Fragen zu unterschiedlichsten sozialrechtlichen Angelegenheiten, z.B. Pflegeversicherung, Schwerbehindertenausweis, Grundsicherung oder Leistungen der SGB IX und XII.
Auch wenn Sie kein Mitglied sind, können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.
Des weiteren bieten wir kompetente Beratungen zur Alltagsgestaltung und Alltagsfragen sowie die Beratung und Vermittlung von Hilfsangeboten.

Beratungseinsätze
Wer nur Geldleistungen (Pflegegeld) bezieht, muss bei Pflegestufe 1 und 2 halbjährlich und bei Pflegestufe 3 vierteljährlich einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst oder eine andere von der Pflegekasse anerkannte pflegefachliche Beratungsmöglichkeit in Anspruch nehmen.
Der Beratungsbesuch soll Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen Tipps und Anregungen für die häusliche Pflege geben. Die Offenen Hilfen der Lebenshilfe Biberach haben die Zulassung, diese Pflegeeinsätze durchzuführen.
Bitte setzen Sie sich für Terminabsprachen rechtzeitig mit uns in Verbindung.